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unsere Hunde - Mila und Toni - Informatives
Bald wird Fiffis Freilauf teuer
Zeitungsartikel (HNA, 17.6.05)

Neue Hundeverordnung für Kassel: Leinenzwang auf bestimmten städtischen Flächen
Wer seinen Hund in Kassel frei laufen lässt, muss demnächst damit rechnen, dass er zur Kasse gebeten werden kann. So zumindest ist es in der neuen Hundeverordnung vorgesehen, die für bestimmte Gelände in der Stadt gilt - vor allem für Parks, Grünanlagen und die Innenstadt (siehe Hintergrund).
Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, zahlt 35 Euro Verwarnungsgeld. Ist der Halter uneinsichtig oder hat sein Hund massiv Menschen belästigt, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, sagt Hilbert von Löhneysen, Leiter des Kasseler Ordnungsamtes. Dann seine in der Regel 100 Euro fällig. Der Halter kann auch mit bis zu 5000 Euro belangt werden - "das haben wir aber noch nie gehabt."
Noch allerdings dürfen Hunde - außer in der Karlsaue und im Bergpark - in der Stadt frei herumlaufen. Noch müssen Halter keine Strafe zahlen. Denn die neue Hundeverordnung gilt noch nicht. Und bis es so weit ist, bis die Kasseler Stadtverordneten über sie abstimmen werden, vergeht noch mehr Zeit als geplant - zwei Monate. Wegen einer Panne im Ordnungsamt: Die Ortsbeiräte hatten noch keine Möglichkeit, sich zu dem Entwurf der Verordnung zu äußern - was eigentlich längst geplant war. So wird der Entwurf erst im Spätsommer auf der Tagesordnung stehen. Nicht die erste Panne beim Thema Hundeverordnung: Über ein Jahr lang hatte die Stadt nicht bemerkt, dass ihre alte Regelung ungültig ist.
Außer Kraft getreten war die Kasseler Regelung im Jahr 2003 mit einer Verordnung des Landes. Darin heißt es, dass Vierbeiner nur auf bestimmten Flächen, nicht aber in der gesamten Kommune angeleint werden müssen. Und weil Landesrecht höherrangiger ist als das einer Kommune, musste Kassel seine Regelung kippen. Was wird also anders sein als bei der alten Hundeverordnung? Von Löhneysen: Früher mussten Hunde in der gesamten Stadt angeleint werden. Nun gilt der Leinenzwang nur noch für bestimmte Gebiete. Auf allen anderen Flächen können sie weiterhin von der Leine gelassen werden.
Einen Vorteil sieht von Löhneysen in der neuen Regelung: So könne gezielter kontrolliert werden. Musste früher die gesamte Stadt überwacht werden, sind es heute nur die festgelegten Flächen. Und: Wenn es immer wieder Beschwerden aus bestimmten Gebieten gebe, könne dort mal 14 Tage am Stück intensiv überwacht werden.
Gebiete, die in die Verordnung aufgenommen werden sollen, haben auch die Ortsbeiräte vorgeschlagen. Können alle berücksichtigt werden? Nein, sagt der Chef des Ordnungsamtes. Etwa solche wie das nur wenige Quadratmeter große Rundstück auf dem Goethestern nicht. Eine solche Verordnung "muss für die Bürger nachvollziehbar sein."

Quelle: HNA Kassel, 17. Juni 2005

Hintergrund: Anleinpflicht soll hier gelten
Stadthallengarten, Goetheanlage, Aschrottpark, Kubergraben, Park an Heinrich-Schütz-Schule, Park zwischen Wilhelmshöher Allee - Grüner Waldweg - Hansteinstraße, Tannenwäldchen, Jungfernkopf (Schenkebier Stanne - Kiefernweg Am Wäldchen), Sophie-Henschel-Platz, Am Heimbach, Willi-Rohrbach-Platz, Ahnaaue bis Warteberg, Mühlhäuser Platz, Ahna-Grünzug, Nordstadtpark, Anlage Joseph-Fischer-Straße, Park Fasanenhof, Park Rothenditmold, Freizeitareal Hegelsberg, Togoplatz Erlenfeldanger, Lutherplatz, Friedrichsplatz, Park Schönfeld, Grünanlage um die Buchenau-Kampfbahn, Schloss Schönfeld, Henschelgarten, Murhardpark.
Fußgängerzone: Untere und Obere Königsstraße, Landgraf-Philipp-Platz, Hedwigstraße, Königsplatz, Kölnische Straße zwischen Königsplatz und Mauerstraße, Treppenstraße, Theaterstraße zwischen Obere Königsstraße und Neue Fahrt, Opernplatz, Wilhelmstraße zwischen Karls- und Ständeplatz, Garde-du-Corps-Straße zwischen Wilhelms- und Seidlerstraße, Wolfsschlucht zwischen Wilhelms- und Opernstraße

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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