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Neue Hundeverordnung für Kassel: Leinenzwang
auf bestimmten städtischen Flächen
Wer seinen Hund in Kassel frei laufen lässt,
muss demnächst damit rechnen, dass
er zur Kasse gebeten werden kann. So zumindest
ist es in der neuen Hundeverordnung
vorgesehen, die für bestimmte Gelände
in der Stadt gilt - vor allem für Parks,
Grünanlagen und die Innenstadt (siehe
Hintergrund).
Wer sich nicht daran hält und erwischt
wird, zahlt 35 Euro Verwarnungsgeld. Ist der
Halter uneinsichtig oder hat sein Hund massiv
Menschen belästigt, wird ein Bußgeldverfahren
eingeleitet, sagt Hilbert von Löhneysen,
Leiter des Kasseler Ordnungsamtes. Dann seine
in der Regel 100 Euro fällig. Der
Halter kann auch mit bis zu 5000 Euro belangt
werden - "das haben wir aber noch nie gehabt."
Noch allerdings dürfen Hunde - außer
in der Karlsaue und im Bergpark - in der Stadt
frei herumlaufen. Noch müssen Halter
keine Strafe zahlen. Denn die neue Hundeverordnung
gilt noch nicht. Und bis es so weit ist, bis die
Kasseler Stadtverordneten über sie abstimmen
werden, vergeht noch mehr Zeit als geplant - zwei
Monate. Wegen einer Panne im Ordnungsamt:
Die Ortsbeiräte hatten noch keine Möglichkeit,
sich zu dem Entwurf der Verordnung zu äußern
- was eigentlich längst geplant war. So wird
der Entwurf erst im Spätsommer auf der
Tagesordnung stehen. Nicht die erste Panne
beim Thema Hundeverordnung: Über ein Jahr
lang hatte die Stadt nicht bemerkt, dass ihre
alte Regelung ungültig ist.
Außer Kraft getreten war die Kasseler Regelung
im Jahr 2003 mit einer Verordnung des Landes.
Darin heißt es, dass Vierbeiner nur auf
bestimmten Flächen, nicht aber in der gesamten
Kommune angeleint werden müssen. Und weil
Landesrecht höherrangiger ist als das einer
Kommune, musste Kassel seine Regelung kippen.
Was wird also anders sein als bei der alten Hundeverordnung?
Von Löhneysen: Früher mussten Hunde
in der gesamten Stadt angeleint werden. Nun gilt
der Leinenzwang nur noch für bestimmte Gebiete.
Auf allen anderen Flächen können sie
weiterhin von der Leine gelassen werden.
Einen Vorteil sieht von Löhneysen in der
neuen Regelung: So könne gezielter kontrolliert
werden. Musste früher die gesamte Stadt überwacht
werden, sind es heute nur die festgelegten Flächen.
Und: Wenn es immer wieder Beschwerden aus bestimmten
Gebieten gebe, könne dort mal 14 Tage am
Stück intensiv überwacht werden.
Gebiete, die in die Verordnung aufgenommen werden
sollen, haben auch die Ortsbeiräte vorgeschlagen.
Können alle berücksichtigt werden? Nein,
sagt der Chef des Ordnungsamtes. Etwa solche wie
das nur wenige Quadratmeter große Rundstück
auf dem Goethestern nicht. Eine solche Verordnung
"muss für die Bürger nachvollziehbar
sein."
Quelle: HNA Kassel, 17. Juni 2005
Hintergrund:
Anleinpflicht soll hier gelten
Stadthallengarten, Goetheanlage, Aschrottpark,
Kubergraben, Park an Heinrich-Schütz-Schule,
Park zwischen Wilhelmshöher Allee - Grüner
Waldweg - Hansteinstraße, Tannenwäldchen,
Jungfernkopf (Schenkebier Stanne - Kiefernweg
Am Wäldchen), Sophie-Henschel-Platz, Am Heimbach,
Willi-Rohrbach-Platz, Ahnaaue bis Warteberg, Mühlhäuser
Platz, Ahna-Grünzug, Nordstadtpark, Anlage
Joseph-Fischer-Straße, Park Fasanenhof,
Park Rothenditmold, Freizeitareal Hegelsberg,
Togoplatz Erlenfeldanger, Lutherplatz, Friedrichsplatz,
Park Schönfeld, Grünanlage um die Buchenau-Kampfbahn,
Schloss Schönfeld, Henschelgarten, Murhardpark.
Fußgängerzone: Untere und Obere Königsstraße,
Landgraf-Philipp-Platz, Hedwigstraße, Königsplatz,
Kölnische Straße zwischen Königsplatz
und Mauerstraße, Treppenstraße, Theaterstraße
zwischen Obere Königsstraße und Neue
Fahrt, Opernplatz, Wilhelmstraße zwischen
Karls- und Ständeplatz, Garde-du-Corps-Straße
zwischen Wilhelms- und Seidlerstraße, Wolfsschlucht
zwischen Wilhelms- und Opernstraße
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