Ihr
Hund ist folgendermaßen zu kennzeichnen:
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Ein Halsband mit den Haterdaten des Eigentümers/der
Eigentümerin. Darauf muss der Vorname,
Name, die Anschrift und -wenn vorhanden- die
Telefonnummer stehen. Ob diese Angaben auf dem
Halsband stehen, auf ein Metallschild graviert
sind oder auf einem Zettel stehen, der in einem
Etui bzw. einer Metallhülse untergebracht
ist, das können Sie entscheiden. |
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Eine gültige Hundesteuermarke (Satzung
über die Erhebung einer Hundesteuer im
Gebiet der Stadt Kassel vom 14.12.1998) |
Hier muss Ihr Hund angeleint sein!
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In Gaststätten |
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In öffentlichen Verkehrsmitteln ABER
ACHTUNG: Die Verkehrsgesellschaften können
darüber hinaus auch noch einen Maulkorbzwang
für Ihren Hund vorschreiben oder die Beförderung
ganz ausschließen. |
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Bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen,
Volksfesten, Märkten und Messen. |
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Bei Veranstaltungen mit größeren
Menschenansammlungen. |
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In Park- und Grünanlagen, und der Fußgängerzone
der Innenstadt. Dies gilt natürlich nicht,
für die ausgewiesenen Hundeauslaufflächen.
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Kasseler Straßen-
und Fuldaauenordnung
Hierhin darf Ihr Hund nie!
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Ihr Hund darf auf keine Kinderspielplätze.
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In der Fuldaaue ins Wasser und in den Uferbereich
bis zum jeweils ersten Landweg. |
Wenn Ihr Hund eine öffentliche Fläche
verunreinigt:
Die von Ihrem Hund verursachten Verunreinigungen
auf und an öffentlichen Straßen, also
auf Gehwegen, Plätzen, in Fußgängerbereichen,
verkehrsberuhigten Bereichen oder in unterirdischen
Anlagen sowie in öffentlichen Park- und Grünanlagen
sind von Ihnen bzw. der Aufsichtsperson unverzüglich
zu beseitigen. Das gilt auch für die ausgewiesenen
Freilaufflächen in den Park- und Grünanlagen.
Die Hinterlassenschaften können Sie im nächsten
Abfalleimer entsorgen.
Bußgelder bei Verstößen
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Verstöße gegen die Regelungen nach
der Fuldaauen-Ordnung können mit einem
Bußgeld bis zu 500,00 EUR geahndet werden.
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Verstöße gegen die Kasseler Straßenordnung,
die Kasseler Hundeverordnung oder die Hundeverordnung
des Landes Hessen können mit einem Bußgeld
bis zu 5.000,00 EUR geahndet werden. |
Rechtsgrundlagen:
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Gefahrenabwehrverordnung über das Führen
von Hunden in der Stadt Kassel (Kasseler Hundeverordnung,
KHVO) vom 26.02.2007 |
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Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrecherhaltung
der Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen
der Stadt Kassel (Kasseler Straßenordnung,
KStO) vom 26.02.2007 |
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Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
im Naherholungsgebiet Fuldaaue (Fuldaauen-Ordnung)
vom 18.07.1988 |
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Gefahrenabwehrverordnung über das Halten
und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22.06.2003
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Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer
imi Gebiet der Stadt Kassel vom 14.12.1998 |
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